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AGB

 

1. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter (Freiberufler) entwickelt Softwarelösungen nach den individuellen Vorgaben des Auftraggebers. Die genaue Spezifikation der zu entwickelnden Software, einschließlich der Funktionen, der verwendeten Technologien und der Zielplattformen (z.B. Desktop, Mobile, Web, Betriebssystem), wird vor Beginn des Projekts gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Umfang der Leistungen umfasst:

  • Anforderungsanalyse: Der Anbieter führt eine Analyse der vom Auftraggeber übermittelten Anforderungen durch und erarbeitet darauf basierend ein Konzept für die Softwarelösung.
  • Softwareentwicklung: Die Software wird auf Grundlage der im Projektplan festgelegten Spezifikationen entwickelt. Dabei wird sowohl auf die funktionalen als auch auf die nicht-funktionalen Anforderungen (z.B. Performance, Sicherheit) geachtet.
  • Test und Fehlerbehebung: Der Anbieter testet die entwickelte Software auf Funktionsfähigkeit und behebt eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten, die während der Testphase auftreten.
  • Übergabe der Software: Nach erfolgreicher Entwicklung und Abnahme durch den Auftraggeber wird die fertige Software übergeben. Die Übergabe kann in Form von Quellcode, kompilierter Software oder als Installationspaket erfolgen.
  • Dokumentation: Der Anbieter stellt eine grundlegende technische Dokumentation zur Verfügung, die die wesentlichen Funktionen und die Struktur der Software beschreibt.

Nicht Bestandteil der Leistungen ist der dauerhafte Support oder die Wartung der Software, es sei denn, dies wurde explizit im Vertrag vereinbart.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise

Die Preise für die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden vor Beginn des Projekts individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Dies kann entweder als Festpreis oder auf Basis eines Stunden- oder Tagessatzes geschehen, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Projekts. Der Anbieter erstellt vor Projektbeginn ein Angebot, das die voraussichtlichen Kosten und den Leistungsumfang festhält. Änderungen am Leistungsumfang während des Projekts können zu einer Anpassung des Preises führen, was in gegenseitiger Absprache vereinbart wird.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Rechnungen werden nach Abschluss von definierten Projektabschnitten oder bei vollständiger Abnahme der Leistung gestellt, je nach dem zuvor vereinbarten Zahlungsplan.

Teilzahlungen und Abschlagsrechnungen

Bei größeren Projekten behält sich der Anbieter das Recht vor, Teilzahlungen oder Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Der genaue Zahlungsplan wird im Vorfeld des Projekts mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Verzugszinsen

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 

3. Haftung und Gewährleistung

Gewährleistung

Der Anbieter verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte Leistung mit größter Sorgfalt und nach dem Stand der Technik zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unmittelbar nach der Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anbieter wird alle im Rahmen der Gewährleistung angezeigten, nachweisbaren Mängel kostenlos beheben. Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Übergabe der Software.

Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Haftungsausschluss

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Software durch den Auftraggeber oder durch unvorhersehbare äußere Einflüsse verursacht wurden.

Haftung für Datenverlust

Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust oder -beschädigung, es sei denn, der Datenverlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, regelmäßige Backups seiner Daten durchzuführen und die Datensicherung in einem angemessenen Rahmen sicherzustellen.

Höhere Gewalt

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Anbieters verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder ähnliche Fälle höherer Gewalt.

 

4. Rechte an der Software

Urheberrecht

Der Anbieter bleibt, sofern nicht anders vereinbart, der Urheber der entwickelten Software und behält alle Urheberrechte daran. Das Urheberrecht umfasst insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Änderung und Weitergabe der Software.

Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Installation, den Betrieb und die Nutzung der Software innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

Änderungen und Anpassungen

Änderungen oder Erweiterungen der Software durch den Auftraggeber oder Dritte sind ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters nicht zulässig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei unerlaubten Veränderungen Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche auszuschließen.

Quellcode

Der Quellcode der Software wird, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht an den Auftraggeber übergeben. Eine Überlassung des Quellcodes oder weitergehende Rechte, die eine Veränderung der Software durch den Auftraggeber ermöglichen würden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls eines zusätzlichen Honorars.

Verwendung von Open Source-Komponenten

Falls Open Source-Komponenten in die Software integriert werden, gelten für diese Komponenten die jeweiligen Open Source-Lizenzbedingungen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter stellt sicher, dass die Verwendung solcher Komponenten im Einklang mit den Lizenzbestimmungen erfolgt.

 

5. Vertraulichkeit

Vertraulichkeitsverpflichtung

Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen alle geschäftlichen, technischen und sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich angesehen werden.

Zugangsbeschränkung

Der Anbieter stellt sicher, dass nur diejenigen Mitarbeiter oder Subunternehmer Zugang zu den vertraulichen Informationen des Auftraggebers erhalten, die für die Erfüllung des Projekts erforderlich sind. Diese Personen werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Rückgabe oder Vernichtung von Unterlagen

Nach Abschluss des Projekts oder auf Verlangen des Auftraggebers wird der Anbieter alle schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die vertrauliche Informationen des Auftraggebers enthalten, sicher zurückgeben oder dauerhaft vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Fortdauer der Vertraulichkeit

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus und bleibt so lange bestehen, bis die vertraulichen Informationen allgemein bekannt werden oder der Auftraggeber sie ausdrücklich freigibt.

 

6. Kündigung des Vertrags

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.

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